Möhrendorfer Straßenverkehrsordnung

01. November 2012

In Möhrendorf gilt Sonderrecht im Verkehrswesen.
Beim Zeichen 315 zur StVO wird hierzu ausgeführt, dass im Bild dargestellt wird, wie das Fahrzeug abzustellen ist.

Da das Schild auf der rechten Straßenseite plaziert ist, ist es in diesem Fall also eindeutig: mit den linken Rädern auf dem Gehsteig, mit den rechten im Garten des Anliegers.

Oder wurden dieses Schild bereits auf Vorrat für das neue Baugebiet gekauft, da dort bekanntermaßen einige Grundstücke unterhalb der Fahrbahn liegen?

Fragen über Fragen.

Teilen